Bei eigentlich allen öffentlichen Aufträgen werden die ZTV-Baumpflege (Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Baumpflege, Stand 2017) zum festen Bestandteil des Vertrages erklärt.

Die ZTV-Baumpflege stellt dem Baumpfleger einheitliche Vertrags- und Leistungsbeschreibungen zur Verfügung und gibt Hilfestellungen für die Abrechnung der Maßnahmen am Baum. Sie dient für den Auftraggeber als Kontrollinstrument für fachgerechte Baumpflege, ist aber genauso wichtig für die Vergleichbarkeit von Baumpflegearbeiten. Die ZTV Baumpflege definiert als Standard-Regelwerk für Baumpfleger und potentielle Auftraggeber die Leistungen und Anforderungen der Baumpflege.
Ich definiere die ZTV-Baumpflege auch bei allen Angeboten im Privatbereich als gültig und verpflichte mich damit zu einer fachgerechten Baumpflege nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft und den anerkannten Regeln der Technik.

Je nach örtlicher Baumschutzsatzung können baumpflegerische Maßnahmen genehmigungspflichtig sein. Zu den Maßnahmen, ihrer Notwendigkeit, den Alternativen, dem idealen Zeitpunkt, der Entsorgung, bzw. Nutzung von anfallendem Astwerk und ggf. Stammholz, der Stellung von Anträgen und allen weiteren Fragen berate ich Sie gerne unverbindlich und kostenlos vor Ort.
Ich biete Ihnen u.a. folgende Leistungen:

Schonende Form- und Pflegeschnitte:

Sie können aus artenschutzrechtlicher Sicht (Bundesnaturschutzgesetz) zumeist das ganze Jahr über durchgeführt werden, greifen nur wenig in den Habitus des Baumes ein und sind zumeist nicht genehmigungspflichtig.

  • Jungbaumpflege (Erziehungs- und Aufbauschnitt)
    Die Jungbaumpflege hat die spätere Funktionserfüllung des Baumes (z.B. als Straßenbaum, tiefbeasteter Solitär oder Formgehölz) zum Ziel. Hierbei werden unter Berücksichtigung der art- und sortentypischen Wuchsform unerwünschte Entwicklungen rechtzeitig vorgebeugt, bzw. diese früh korrigiert.
  • Kronenpflege
    Regelmäßige Kronenpflege durch frühzeitige Schnittmaßnahmen – insbesondere im Fein- und Schwachastbereich – beugt unerwünschten Entwicklungen vor und fördert die Entwicklung vitaler und verkehrssicherer Bäume.
  • Lichtraumprofilschnitt
    Der Kronenansatz wird in Abhängigkeit von Baumart, Wuchsform des Baumes, angrenzender Nutzung und Topographie (z.B. Geländeeinschnitt) so gewählt, dass der vorgesehene lichte Raum von Fahrbahn, bzw. Geh- und Radweg hergestellt wird.
  • Totholzentfernung
  • Entfernung von Stamm- und Stockaustrieben
  • Formschnitt
    Der Formschnitt dient der Erziehung bestimmter architektonischer Baumformen (z.B. Kasten, Kugel, Dach). Im Gegensatz zum Jungbaumschnitt wird dabei i.d.R. nicht der Leittrieb gefördert, sondern die Triebe, die zur Erzielung der gewünschten Form notwendig sind.
  • Kopfbaumschnitt
    Der Kopfbaum ist eine Gestaltungs- und/oder Nutzungsform, bei der an den verdickten Astenden (Köpfen) oder am verdickten Stammkopf die Neuaustriebe flach abgeschnitten werden. Dies erfolgt an der Triebbasis und nur im Triebdurchmesser ohne Verletzung der Köpfe. Der Kopfbaumschnitt muss bei der Anzucht, bzw. in der Jugendphase begonnen werden und erfolgt typischerweise bei Baumgattungen mit einem guten Regerationsvermögen, z.B. Salix, Tilia, Platanus alle ein bis drei Jahre.

Stark eingreifende Schnittmaßnahmen:

Sie gehen über die schonenden Form- und Pflegeschnitte hinaus und verändern den Habitus und ggf. die gestalterische oder ökologische Funktion. Sie sind häufig genehmigungspflichtig.

  • Einkürzung (einzelner Äste, Teile der Krone, Krone)
    Der Umfang der Einkürzung richtet sich nach den Anforderungen der Verkehrssicherheit, dem Zustand des Baumes und/oder des Baumumfeldes oder erfolgt aus Gründen des Arten- und Denkmalschutzes. Wird eine vitale Krone eingekürzt, ist mit verstärkten Neuaustrieben als Reaktion zu rechnen. Diese können in den Folgejahren erhöhten Kontroll- und Pflegeaufwand verursachen. Die verbleibende Krone soll einen möglichst arttypischen Habitus behalten, bzw. entwickeln können.
  • Sofortmaßnahmen an geschädigten Baumkronen nach unvorhersehbaren Ereignissen (z.B. Tornado, Eisbruch)
    Dienen der Beseitigung von Gefahren und der Erhaltung und der zukünftigen Entwicklung des Baumes.
  • Nachbehandlung stark geschädigter Bäume mit Ständerbildung
    Beeinträchtigen Ständer die Verkehrssicherheit oder den Fortbestand der verbliebenen Baumkrone, sind sie entsprechend einzukürzen und/oder zu vereinzeln oder durch den Einbau einer Kronensicherung zu sichern. I.d.R. sind diese Schnittmaßnahmen alle drei bis fünf Jahre erforderlich. Die Schnittmaßnahmen werden so durchgeführt, dass allmählich eine Sekundärkrone entstehen kann.

Kronensicherung

Kronensicherungen sind Verbindungen zwischen Kronenteilen, die ausbruchgefährdet sind. Sie sollen ein Ausbrechen, bzw. Herunterfallen von einem oder mehreren Kronenteilen vermeiden.

Baumfremder Bewuchs

Bewuchs am Baum, z.B. Efeu, Misteln, Waldreben, etc. kann die Entwicklung des Baumes, seinen Erhalt oder seine Kontrolle auf Verkehrssicherheit beeinträchtigen.Die Entfernung des Bewuchses wird baumschonend vorgenommen.

Baumschutz auf Baustellen/Ökologische Baubegleitung

Es gelten die Vorschriften der DIN 18920 und RAS-LP 4.

Unabhängig von den Maßnahmen der ZTV-Baumpflege biete ich außerdem folgende Leistungen an:

  • Beantragen von Schnittgenehmigungen bei der zuständigen Stelle
  • Entfernung von Nestern des Eichenprozessionsspinners
  • Durchführung von artenschutzrechtlichen Vorprüfungen
  • Obstbaumschnitt
  • Probenentnahme & Saatguternte
  • Bergung von Drohnen, Wetteraufzeichnungsgerätschaften, Spielzeugen und entlaufenen Haustieren