Durch die Zunahme von Stürmen und daraus resultierend umstürzende Bäume und herabfallende Äste, kommt immer häufiger die Frage auf, wer im Schadensfall haftet.
Es gibt einige relevante Paragraphen im Bürgerlichen Gesetzbuch, diese sind aber nicht konkret genug, um den Umfang von notwendigen Sicherungsmaßnahmen für Grundstückseigentümer zuverlässig abzuschätzen.
Klarheit bringen diverse Grundsatzurteile des Bundesgerichtshofes, die in den letzten Jahren getroffen wurden. Demnach „hat jeder, der einen Verkehr eröffnet, Gefahrenquellen schafft oder für sie verantwortlich ist, notwendige Schutzvorkehrungen gegen die daraus resultierenden Risiken zu treffen“.
Am Anfang der „notwendigen Schutzvorkehrung“ in Bezug auf Bäume steht die Kontrolle und als anerkannte Regeln der Technik für Baumkontrollen sind zweifelsfrei die FLL- Baumkontrollrichtlinien zu nennen. Sie ermöglichen eine systematische und der Rechtsprechung genügende Baumkontrolle.
Als zertifizierter Baumkontrolleur (FLL- Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau) bin ich darin ausgebildet und geprüft, fachlich qualifizierte Aussagen über die Stand- und Bruchsicherheit von Bäumen zu treffen. Meine weiteren Qualifikationen aus dem Bereich der Baumpflege und meine Beobachtungen und Erfahrungen aus langjähriger Berufspraxis und der Austausch mit anderen qualifizierten Fachkräften erweitern und bereichern meinen Wissensstand als Baumkontrolleur um ein Vielfaches und ermöglichen dadurch nicht nur eine fundierte Beurteilung der Verkehrssicherheit und die Festlegung von Maßnahmen nach den anerkannten Regeln der Technik, sondern z.B. auch:

  • Die Durchführung von über die Regelkontrolle hinausgehenden Untersuchungen (Gutachten / eingehende Untersuchung) zur abschließenden Beurteilung der Verkehrssicherheit oder dem Vorkommen von bestimmten Arten
  • Einschätzung über den Schutzstatus des Gehölzes nach örtlich geltendem Recht
  • Beratung zur Stellung von Baumfäll- und/oder Kronenschnittgenehmigungen (oder nach Erteilung einer Vollmacht auch die eigenständige Antragstellung im Namen des Auftraggebers)
  • Beurteilung der artenschutzrechtlichen Relevanz des Gehölzes
  • Beratung bei baumbezogenen Streitfällen mit Nachbarn und über die rechtlichen Grundlagen des Bürgerlichen Gesetzbuches, des Bundesnaturschutzgesetzes, der örtlichen Baumschutzverordnung und des Berliner oder Brandenburger Nachbarrechtsgesetzes
  • Die Entwicklungsperspektiven von Bäumen oder Baumbeständen an ihrem spezifischem Standort
  • Die Ermittlung des Gehölzwertes nach der Methode Koch
  • Weitergehende Beurteilung von biotischen und abiotischen Schadfaktoren an Bäumen
  • Die Beantwortung von vielen weiteren Fragen rund um das Thema Baum.

Die Regelkontrolle nach FLL- Richtlinie ist eine Sichtkontrolle durch fachlich qualifizierte Inaugenscheinnahme vom Boden aus. Sie wird zur Überprüfung der Verkehrssicherheit, zur Ermittlung von Schäden und ggf. zur Festlegung von Sicherungs- und Pflegemaßnahmen durchgeführt und dokumentiert. Die Festlegung des Kontrollintervalls (i.d.R. alle ein bis drei Jahre) erfolgt anhand der Beurteilung der berechtigten Sicherheitserwartung des Verkehrs, des Zustandes des Baumes, des Standorts und der Veränderungen im Baumumfeld, der Entwicklungsphase, des Alters und der Baumart.
Nur wenn bei der Regelkontrolle Zweifel über die Verkehrssicherheit oder die zu treffenden Maßnahmen bleiben, müssen eingehende Untersuchungen (z.B. Resistographie, Schalltomographie, Zugversuch usw.) durchgeführt werden.

Die Ergebnisse und die Dokumentation der Kontrolle führe ich in einem digitalen Baumkataster. Bei größeren Projekten erhalten die Kunden einen eigenen Zugang als Baumeigentümer, dort können dann Ergebnisse und Maßnahmen nach verschiedenen Kriterien übersichtlich dargestellt werden, Leistungsverzeichnisse erstellt, Ausschreibungen gestartet und die Durchführung der Arbeiten katalogisiert und kontrolliert werden. Bei kleineren Projekten erhalten meine Kunden die Ergebnisse und die Dokumentation der Kontrolle auf elektronischem Weg oder auf Wunsch auch per Post.
Um mich mit Baumkontrollen zu beauftragen, nutzen Sie bitte das Kontaktformular, schreiben Sie mir eine E-Mail oder rufen Sie mich an.